– Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Die Stadt Günzburg hat eine Bekanntmachung über die Öffentlichkeitsbeteiligung in den oben-genannten Bebauungsplanverfahren erlassen. Diese Bekanntmachung wird ab sofort an der Bekanntmachungstafel im Rathaus (Schloßplatz 1, 89312 Günzburg) niedergelegt. Die genannte Tafel befindet sich in der Rathauspassage (Durchgang vom Schloßplatz zum „Am Durchlaß“). Die im Rathaus niedergelegte Originalausfertigung der Bekanntmachung hat folgenden Wortlaut:
Der Stadtrat beschloss am 23.10.2023, für das oben bezeichnete Gebiet den Bebauungsplan zu ändern. Betroffen ist eine Teilfläche des Grundstücks Fl.Nr. 1500 Gem. Deffingen. Der vorgesehene Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung ist im beigefügten angenäherten Lageplan dargestellt.
Mit der Aufstellung verfolgt die Stadt Günzburg folgendes Planungsziel:
- Baurecht für weitere Mitarbeiterunterkünfte schaffen
Auswirkungen der Planung sind:
- Verkleinerung von festgesetzten Waldflächen
Folgende umweltbezogene Information liegt bereits vor
Bekon – Lärmschutz und Akustik GmbH: Stellungnahme im Rahmen der schalltechnischen Belange
Der Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 81 mit Planzeichnung, textlichen Festsetzungen und Begründung mit Umweltbericht in der Fassung vom 20.02.2024 sowie ergänzende Unterlagen liegen in der Zeit vom 18. März 2024 bis einschließlich 19. April 2024 im Rathaus der Stadt Günzburg, Schloßplatz 1, an der Anschlagtafel des Stadtbauamtes aus. Die Tafel befindet sich neben dem Eingang zu den Zimmern Nr. 502/503 auf Ebene 5 des Rathauses. Ein barrierefreier Eingang befindet sich auf der Südseite des Schloßplatzes (Eingang Bürgerservicecenter).
Es wird darauf hingewiesen, dass
- während der Auslegungsfrist schriftlich oder mündlich Stellungnahmen zum Bebauungsplanvorentwurf bei der Stadt Günzburg abgegeben werden können;
- nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebau-ungsplanvorentwurf unberücksichtigt bleiben können.
Auskünfte werden gerne von den Sachbearbeitern des Stadtbauamtes, Zi. Nr. 506/507 erteilt.
Hinweis zur Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO):
Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit im o. g. Bauleitplanverfahren werden die eingegangenen Stellungnahmen und darin mitgeteilten personenbezogenen Daten ausschließlich für das Bauleitplanverfahren von der Stadt Günzburg erhoben, gespeichert und verarbeitet. Die persönlichen Daten werden benötigt, um die Betroffenheit beurteilen zu können. Sie werden so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für die Auf-gabenerfüllung erforderlich ist. Die Daten können an den Vorhabenträger und seine mitarbeitenden Büros zur Auswertung der Stellungnahmen weitergegeben werden. Insoweit handelt es sich um eine erforderliche und somit rechtmäßige Verarbeitung aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung gem. Art. 6 Abs. 1 Satz 1 c) DSGVO.
Günzburg, den 06.03.2024
STADT GÜNZBURG
Gerhard Jauernig
Oberbürgermeister