Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Die Stadt Günzburg hat eine Bekanntmachung über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung in dem obengenannten Bebauungsplanverfahren erlassen. Diese Bekanntmachung wird ab sofort an der Bekanntmachungstafel im Rathaus (Schloßplatz 1, 89312 Günzburg) niedergelegt. Die genannte Tafel befindet sich in der Rathauspassage (Durchgang vom Schloßplatz zum „Am Durchlaß“). Die im Rathaus niedergelegte Originalausfertigung der Bekanntmachung hat folgenden Wortlaut:
Der Stadtrat beschloss am 26.10.2021, für das oben bezeichnete Gebiet einen Bebauungsplan aufzustellen. Der vorgesehene Geltungsbereich des Bebauungsplans ist im beigefügten Lageplan dargestellt.
Mit der Aufstellung verfolgt die Stadt Günzburg folgendes Planungsziel:
Die Sicherung des bestehenden Gewerbegebiets.
Auswirkungen der Planung sind:
Erhalt der bestehenden gewerblichen Nutzungen und Zuführung der noch unbebauten Grundstücke zu einer gewerblichen Nutzung.
Folgende umweltbezogenen Informationen liegen bereits vor
BEKON Lärmschutz & Akustik GmbH
Bebauungsplan 2.2 in Günzburg -Schalltechnische Voruntersuchung zu der bestehenden Gewerbelärmsituation in einem Teilbereich des Plangebietes hinsichtlich der TA Lärm
Der Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 2.2a mit Planzeichnung, textlichen Festsetzungen und Begründung mit Umweltbericht in der Fassung vom 19.04.2024 sowie ergänzende Unterlagen können in der Zeit vom 24. Juni 2024 bis einschließlich 26. Juli 2024 im Rathaus der Stadt Günzburg, Schloßplatz 1, an der Anschlagtafel des Stadtbauamtes zu den regulären Öffnungszeiten eingesehen werden. Die Tafel befindet sich neben dem Eingang zu den Zimmern Nr. 502/503 auf Ebene 5 des Rathauses. Ein barrierefreier Eingang befindet sich auf der Südseite des Schloßplatzes (Eingang Bürgerservicecenter).
Es wird darauf hingewiesen, dass
- Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können;
- Stellungnahmen elektronisch an m.port@rathaus.guenzburg.de übermittelt werden sollen, bei Bedarf können diese auch auf anderem Weg abgegeben werden;
- nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplanentwurf unberücksichtigt bleiben können.
Öffnungszeiten Rathaus: Mo - Fr 8:30 – 12:00 Uhr; Do 14:00 – 17:00 Uhr
Auskünfte werden gerne von den Sachbearbeitern des Stadtbauamtes, Zi. Nr. 506/507 erteilt.
Hinweis zur Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO):
Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit im o. g. Bauleitplanverfahren werden die eingegangenen Stellungnahmen und darin mitgeteilten personenbezogenen Daten ausschließlich für das Bauleitplanverfahren von der Stadt Günzburg erhoben, gespeichert und verarbeitet. Die persönlichen Daten werden benötigt, um die Betroffenheit beurteilen zu können. Sie werden so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für die Aufgabenerfüllung erforderlich ist. Die Daten können an den Vorhabenträger und seine mitarbeitenden Büros zur Auswertung der Stellungnahmen weitergegeben werden. Insoweit handelt es sich um eine erforderliche und somit rechtmäßige Verarbeitung aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung gem. Art. 6 Abs. 1 Satz 1 c) DSGVO.
Günzburg, den 18.06.2024
STADT GÜNZBURG
Gerhard Jauernig
Oberbürgermeiste