Die Stadt Günzburg hat hierzu eine Bekanntmachung erlassen. Diese Bekanntmachung wird ab sofort an der Bekanntmachungstafel in der Rathauspassage (Durchgang vom Schloßplatz zur Straße „Am Durchlaß“) niedergelegt. Die im Rathaus niedergelegte Originalausfertigung der Bekanntmachung hat folgenden Wortlaut:
Die Stadt Günzburg als örtlich zuständige Straßenbaubehörde zieht auf Grundlage des durch den Bau- und Umweltausschuss der Stadt Günzburg in seiner öffentlichen Sitzung am 25.03.2025 gefassten Beschlusses die „Kanalgasse“, Flur-Nr. 22/9, Gemarkung Deffingen ein.
Die Flur-Nr. 22/9, Gemarkung Deffingen ist als beschränkt öffentlicher Weg nach dem Bayerischen Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG) mit der Beschränkung „nur Fußgänger“ gewidmet.
Es ist beabsichtigt, den beschränkt öffentlichen Weg im Ganzen einzuziehen.
Gemäß Art. 8 Abs. 1 Satz 1 Alternative 1 BayStrWG ist eine Straße einzuziehen, wenn sie jede Verkehrsbedeutung verloren hat. Mit Stilllegung und Verdämmung des Kanals ist auch die Erschließungsfunktion verloren gegangen.
Gemäß Art. 8 Abs. 2 Satz 1 BayStrWG ist die Absicht zur Einziehung einer Straße drei Monate vorher durch ortsübliche Bekanntmachung anzukündigen. Sofern keine Einwände gegen diese Absicht vorgebracht werden, kann die Einziehung nach Ablauf der 3-Monats-Frist erfolgen.
Die Unterlagen zur Einziehung können im Zimmer 511 des Rathauses, Schloßplatz 1, 89312 Günzburg während der üblichen Dienststunden eingesehen werden.
Günzburg, den 23.04.2025
Gerhard Jauernig
Oberbürgermeister