– Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Die Stadt Günzburg hat eine Bekanntmachung über die Öffentlichkeitsbeteiligung in dem obengenannten Bebauungsplanverfahren erlassen. Diese Bekanntmachung wird ab sofort an der Bekanntmachungstafel im Rathaus (Schloßplatz 1, 89312 Günzburg) niedergelegt. Die genannte Tafel befindet sich in der Rathauspassage (Durchgang vom Schloßplatz zum „Am Durchlaß“). Die im Rathaus niedergelegte Originalausfertigung der Bekanntmachung hat folgenden Wortlaut:
Der Stadtrat beschloss am 26.10.2021, für das oben bezeichnete Gebiet den Bebauungsplan aufzustellen. Der vorgesehene Geltungsbereich des Bebauungsplans ist im beigefügten angenäherten Lageplan dargestellt.
Mit der Aufstellung verfolgt die Stadt Günzburg folgendes Planungsziel:
- Städtebaulichen Entwicklung des bestehenden Gewerbe- und Mischgebietes mit den aktuellen Immissionsschutzanforderungen in Einklang zu bringen.
- Die Intensivierung des Plangebietes in seiner Nutzbarkeit und Flächenausschöpfung.
Auswirkungen der Planung sind:
- Erhalt der bestehenden gewerblichen Nutzungen und Zuführung der noch unbebauten Grundstücke zu einer gewerblichen Nutzung.
- Gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse durch Emissionsschutzkontingentierung wahren.
Folgende, nach Einschätzung der Stadt wesentlichen umweltbezogenen Informationen liegen bereits vor
BEKON Lärmschutz & Akustik GmbH: Immissions-/Schallschutz, Emissionskontingentierung (Gutachten LA21-265-G04-T01-01)
Bayrisches Landesamt für Denkmalpflege: Bodendenkmalpflegerische Belange
Handwerkskammer Schwaben:Emissionskontingentierung
Kreisabfallwirtschaftsbetrieb: Abfallentsorgung
Landratsamt Günzburg: Immissionsschutz, Gewerbelärm, Naturschutz, Landschaftspflege, Wasserrecht, Bodenschutz, Brandschutz, Artenschutz, Schutzgebiete, Boden, Niederschlagswasser
Wasserwirtschaftsamt: Wasserrecht, Hochwasser, Altlasten, Bodenschutz, Niederschlagswasser, Grundwasser
Stadt Günzburg: Dachbegrünung, Anpflanzungen, Fassadenbegrünung
Darüber hinaus liegt das Schallgutachten LA21-265-G04-T02-01 (Datenerfassung) der Firma BEKON Lärmschutz & Akustik GmbH vor.
Aufgrund der Notwendigkeit der Ergänzung ergeht die Bekanntmachung erneut.
Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 2.2a bestehend aus Planzeichnung, textlichen Festsetzungen und Begründung mit Umweltbericht in der Fassung vom 09. Oktober 2024 sowie ergänzende Unterlagen können in der Zeit vom
05. Dezember 2024 bis einschließlich 10. Januar 2025
im Internet und auch im Rathaus der Stadt Günzburg, Schloßplatz 1, an der Anschlagtafel des Stadtbauamtes zu den regulären Öffnungszeiten eingesehen werden. Die Tafel befindet sich neben dem Eingang zu den Zimmern Nr. 502/503 auf Ebene 5 des Rathauses. Ein barrierefreier Eingang befindet sich auf der Südseite des Schloßplatzes (Eingang Bürgerservicecenter).
Es wird darauf hingewiesen, dass
- Stellungnahmen elektronisch an stellungnahmen@delete-me.klingconsult.de übermittelt werden sollen, bei Bedarf können diese auch auf anderem Weg, z.B. schriftlich oder zur Niederschrift, abgegeben werden;
- Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können;
- nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplanentwurf unberücksichtigt bleiben können.
Auskünfte werden gerne von den Sachbearbeitern des Stadtbauamtes, Zi. Nr. 506/507 erteilt.
Hinweis zur Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO):
Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit im o. g. Bauleitplanverfahren werden die eingegangenen Stellungnahmen und darin mitgeteilten personenbezogenen Daten ausschließlich für das Bauleitplanverfahren von der Stadt Günzburg erhoben, gespeichert und verarbeitet. Die persönlichen Daten werden benötigt, um die Betroffenheit beurteilen zu können. Sie werden so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für die Aufgabenerfüllung erforderlich ist. Die Daten können an den Vorhabenträger und seine mitarbeitenden Büros zur Auswertung der Stellungnahmen weitergegeben werden. Insoweit handelt es sich um eine erforderliche und somit rechtmäßige Verarbeitung aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung gem. Art. 6 Abs. 1 Satz 1 c) DSGVO.
Günzburg, den 02.12.2024
STADT GÜNZBURG
Gerhard Jauernig
Oberbürgermeister
BP 2.2a_Planzeichen_Entwurf
BP 2.2a_Textliche Festsetzungen_Entwurf
BP 2.2a_Begründung_Entwurf
BP 2.2a_Anlage_Schallgutachten
BP 2.2a_Umweltrelevante_Stn
BP 2.2a_Datenschutzrechtliche Information