Die Stadt Günzburg hat eine Bekanntmachung über die Bekanntgabe der Auflösung der Teilnehmergemeinschaft
der Flurbereinigung Reisensburg erlassen.
Diese Bekanntmachung wird ab sofort an der Bekanntmachungstafel im Rathaus (Schloßplatz 1, 89312 Günzburg) niedergelegt.
Die genannte Tafel befindet sich in der Rathauspassage (Durchgang vom Schloßplatz zum „Am Durchlaß“).
Die im Rathaus niedergelegte Originalausfertigung der Bekanntmachung hat folgenden Wortlaut:
Auf Veranlassung des Landratsamts Günzburg wird folgendes bekanntgegeben:
Flurbereinigung;
Auflösung der Teilnehmergemeinschaft der Flurbereinigung Reisensburg
Die Teilnehmergemeinschaft des Flurbereinigungsverfahren Reisensburg wird gemäß § 153
Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. März 1976 (BGBl.
I S. 546), das zuletzt durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2794)
geändert worden ist, aufgelöst.
Das Flurbereinigungsverfahren Reisensburg, Landkreis Günzburg, wurde mit der unanfechtbaren
Schlussfeststellung des Flurbereinigungsamtes Krumbach vom 6. August 1968 gemäß § 149
FlurbG abgeschlossen.
Die Teilnehmergemeinschaft blieb gemäß § 151 FlurbG bestehen, da noch Forderungen der
Teilnehmergemeinschaft bestanden.
Mit der Unanfechtbarkeit der Schlussfeststellung verblieben die Vertretung der Teilnehmergemeinschaft
und die Verwaltung ihrer Angelegenheiten dem gewählten Vorstand und die Aufsichtsbefugnisse
der Flurbereinigungsbehörde.
Nachdem die offenen Forderungen inzwischen getilgt wurden, sind alle Aufgaben der Teilnehmergemeinschaft
erfüllt. Die Teilnehmergemeinschaft ist daher gemäß § 153 FlurbG aufzulösen.
Hinweis:
Diese Auflösungsfeststellung wird im Amtsblatt des Landkreises Günzburg öffentlich bekannt gemacht und durch die Stadt Günzburg ebenfalls veröffentlicht.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch beim
Landratsamt Günzburg
in 89312 Günzburg, An der Kapuzinermauer 1,
eingelegt werden.
Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung:
Die Einlegung des Widerspruchs ist schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch in einer für den
Schriftformersatz zugelassenen Form möglich. Die Einlegung eines Widerspruchs per einfacher EMail
ist nichtzugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen!
Günzburg, 14. Januar 2025
gez.
Dr. Reichhart
Landrat
Günzburg, den 24.01.2025
STADT GÜNZBURG
Gerhard Jauernig
Oberbürgermeister
Download_PDF Amtliche Mitteilung - Bekanntgabe der Auflösung der Teilnehmergemeinschaft der Flurbereinigung Reisensburg