Die Stadt Günzburg hat eine Bekanntmachung über das Inkrafttreten der obengenannten Änderung des Flächennutzungsplans erlassen. Diese Bekanntmachung wird ab sofort an der Bekanntmachungstafel im Rathaus (Schloßplatz 1, 89312 Günzburg) niedergelegt. Die genannte Tafel befindet sich in der Rathauspassage (Durchgang vom Schloßplatz zum „Am Durchlaß“). Die im Rathaus niedergelegte Originalausfertigung der Bekanntmachung hat folgenden Wortlaut:
Die Regierung von Schwaben hat mit Bescheid vom 07.09.2023 Nr. 4621-110/22 die 20. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Günzburg mit Begründung in der Fassung vom 01.08.2022 genehmigt.
Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit nach § 6 Abs. 5 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich bekanntgemacht. Mit dem Tag der Bekanntmachung wird die 20. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Günzburg wirksam. Als Tag der Bekanntmachung gilt das Ausgabedatum derjenigen Nummer der Günzburger Zeitung, welche die Mitteilung der Stadt Günzburg enthält, dass diese Bekanntmachung im Rathaus niedergelegt worden ist.
Jedermann kann die 20. Änderung des Flächennutzungsplans, die Begründung und die zusammenfassende Erklärung darüber, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Plan berücksichtigt wurden, einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen. Die Einsicht wird während der Besuchszeiten für den Publikumsverkehr im Stadtbauamt, Schloßplatz 1, 89312 Günzburg, Zimmer 506/507 gewährt.
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie den Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen. Unbeachtlich werden
1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und
3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Flächennutzungsplanänderung schriftlich gegenüber der Stadt Günzburg, Schloßplatz 1, 89312 Günzburg unter Darlegung des die Verletzung oder den Mangel begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.
Günzburg, den 11.11.2024
STADT GÜNZBURG
Gerhard Jauernig
berbürgermeister