Die Stadt Günzburg hat eine Bekanntmachung über die Beteiligung der Öffentlichkeit im Rahmen der Kommunalen Wärmeplanung erlassen. Diese Bekanntmachung wird ab sofort an der Bekanntmachungstafel im Rathaus (Schloßplatz 1, 89312 Günzburg) niedergelegt. Die genannte Tafel befindet sich in der Rathauspassage (Durchgang vom Schloßplatz zum „Am Durchlaß“). Die im Rathaus niedergelegte Originalausfertigung der Bekanntmachung hat folgenden Wortlaut:
Der Stadtrat beschloss am 27.02.2023 eine kommunale Wärmeplanung durchzuführen.
Die Kommunale Wärmeplanung
- ist eine wichtige Grundlage, für die Energie- und Wärmewende in Günzburg,
- dient der Erreichung der – 2021 vom Stadtrat verabschiedeten – Klimaziele: treibhausgasneutrale Wärmeversorgung in Günzburg bis 2035,
- dient der Unabhängigkeit und Versorgungssicherheit.
Die vorläufige Zusammenfassung der Ergebnisse der Kommunalen Wärmeplanung der Stadt Günzburg können in der Zeit vom
15. Juli 2024 bis einschließlich 14. August 2024
auf dieser Internetseite eingesehen und heruntergeladen werden:
In dem vorgenannten Zeitraum kann die vorläufige Zusammenfassung der Ergebnisse der Kommunalen Wärmeplanung auch im Rathaus der Stadt Günzburg, Schloßplatz 1, an der Anschlagtafel des Stadtbauamtes zu den regulären Öffnungszeiten eingesehen werden. Die Tafel befindet sich neben dem Eingang zu den Zimmern Nr. 502/503 auf Ebene 5 des Rathauses. Ein barrierefreier Eingang befindet sich auf der Südseite des Schloßplatzes (Eingang Bürgerservicecenter).
Es wird darauf hingewiesen, dass
- Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können;
- Stellungnahmen elektronisch an klima@delete-me.rathaus.guenzburg.de übermittelt werden sollen, bei Bedarf können diese auch auf anderem Weg abgegeben werden;
- nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die vorläufige Zusammenfassung der Ergebnisse der Kommunalen Wärmeplanung unberücksichtigt bleiben können.
Die Rückmeldungen werden gemäß Wärmeplanungsgesetz vom 1. Januar 2024 dokumentiert, geprüft und gegebenenfalls in die Endfassung eingearbeitet.
Öffnungszeiten Rathaus: Mo - Fr 8:30 – 12:00 Uhr; Do 14:00 – 17:00 Uhr
Auskünfte werden gerne von der Sachbearbeiterin des Stadtbauamtes, Zi. Nr. 207a erteilt.
Hinweis zur Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO):
Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit im o. g. Bauleitplanverfahren werden die eingegangenen Stellungnahmen und darin mitgeteilten personenbezogenen Daten ausschließlich für das Bauleitplanverfahren von der Stadt Günzburg erhoben, gespeichert und verarbeitet. Die persönlichen Daten werden benötigt, um die Betroffenheit beurteilen zu können. Sie werden so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für die Aufgabenerfüllung erforderlich ist. Die Daten können an den Vorhabenträger und seine mitarbeitenden Büros zur Auswertung der Stellungnahmen weitergegeben werden. Insoweit handelt es sich um eine erforderliche und somit rechtmäßige Verarbeitung aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung gem. Art. 6 Abs. 1 Satz 1 c) DSGVO.
Günzburg, den 11.07.2024
STADT GÜNZBURG
Gerhard Jauernig
Oberbürgermeister