Allgemeines Abbrennverbot in der Günzburger Altstadt zum Schutz von Anwohnern und Gebäuden
Wenn Weihnachten vor der Türe steht ist auch der Jahreswechsel nicht mehr weit. Eine für viele nicht wegzudenkende Tradition ist das Silvesterfeuerwerk. Nicht ganz ungefährlich, denn bei unsachgemäßem Abbrennen von Feuerwerkskörpern können große Schäden für Mensch und Umwelt entstehen. Um die Bewohner sowie die denkmalgeschützten historischen Gebäude zu schützen, erlässt die Stadt Günzburg wie in den vergangenen Jahren ein allgemeines Abbrennverbot in der Günzburger Altstadt.
Bei der Günzburger Altstadt handelt es sich um ein dicht besiedeltes Gebiet, welches zahlreiche brandempfindliche Gebäude umfasst. Daher geht die Stadt Günzburg neben dem bereits vorhandenen, in weiten Teilen der Altstadt geltenden gesetzlichen Verbotes zum Sprengstoffgesetz den Schritt eines allgemeinen Abbrennverbotes im definierten Bereich für Silvester dieses Jahres (31.12.2024 bis 01.01.2025). Dies betrifft das Abschießen pyrotechnischer Gegenstände der Kategorie F2 (Kleinfeuerwerk, zum Beispiel Raketen, Schwärmer, Knallkörper und Batterien).
Die Verwaltung gewichtet den Schutz der körperlichen Unversehrtheit von Bewohnern sowie der brandempfindlichen historischen und zum Teil denkmalgeschützten Gebäude und allen damit verbundenen Gefahren höher als die allgemeine Freiheit zum Böllern in der Innenstadt. Dadurch sollen zum einen Gefahren für Leib und Leben der Anwohner und Besucher in Form von Verletzungen, aber auch Schäden durch potenzielle Brände in der Günzburger Altstadt verhindert werden. Im Bereich dieser Bauwerke ist das Abbrennen bereits gesetzlich verboten. Durch die Allgemeinverfügung wird der betroffene Bereich klar und für jeden nachvollziehbar definiert.
Im Detail betrifft das Verbot die folgenden Straßen und Plätze in Günzburg: Adolf-Paul-Gasse, Am Durchlaß, Am Klostergarten, Am Stadtgraben, Bgm.-Landmann-Platz, Dominikus-Zimmermann-Straße, Eberlingasse, Eisenhausgasse, Frauengäßchen, Frauenplatz, Hechtgasse, Hofgasse, Institutstraße, Kapuzinergasse, Kuhberg zwischen Kuhtor und Einmündung am Klostergarten, Marktplatz, Münzgasse, Pfluggasse, Postgasse, Radwinkel, Rathausgasse, Schloßplatz, Sternwinkel zwischen Stadtberg und Hausnummer 4, Wättegasse, Wätteplatz, Willroidgasse, Wilhelm-Lorenz-Weg und Zum Kuhturm.
Die Stadt Günzburg bittet die Bevölkerung außerdem um gegenseitige Rücksichtnahme und besonnenem Handeln beim Schießen und Böllern auf öffentlichem und privatem Gelände außerhalb der Günzburger Altstadt.
In diesen Bereichen ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern verboten.