Der Weißstorchbestand in Schwaben hat in den letzten Jahrzehnten erheblich zugenommen. Ein Siedlungsschwerpunkt ist der Landkreis Günzburg mit 66 Brutpaaren im Jahr 2024. Für den Artenschutz ein großer Erfolg, jedoch für private Hausbesitzer oft ein Problem.
Denn mit der Bestandszunahme bilden Störche innerhalb größerer Orte immer häufiger Brutkolonien. Derzeit gibt es im Landkreis fünf davon in den Orten Leipheim, Burgau, Münsterhausen, Scheppach und Jettingen. Die Störche versuchen bevorzugt auf hohen Gebäuden Nester zu bauen, dabei inzwischen auch auf blanken Firsten und beheizten Kaminen, was in vielen Fällen zu Schwierigkeiten führt. Reisig, Kot und Nahrungsreste auf Dächern, in Dachrinnen und auf Gehsteigen sind dabei noch das kleinere Problem. Wenn aber aktive Kamine überbaut werden, funktionieren oft Heizungen und Öfen nicht mehr richtig. Meist ist es dann schon zu spät, das Nest zu entfernen, weil dies einen Verstoß gegen das Artenschutzrecht bedeuten würde.
Der Weißstorch zählt zu den streng geschützten Arten. Sein Nest genießt Bestandsschutz, sobald ein Brutversuch stattgefunden hat. Ohne artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung (zuständig ist die höhere Naturschutzbehörde) dürfen Horste nicht entfernt werden, selbst wenn die Tiere im Winter abwesend sind. Anders verhält es sich, wenn noch kein Nest vorhanden ist und die Störche Mitte Februar bis Ende April erst mit einem Neubau beginnen.
Kann ein Horst nicht geduldet werden, gilt es rasch zu handeln: das Nestmaterial muss umgehend beseitigt und ein geeigneter Abweiser angebracht werden. Je weiter die Brutsaison fortgeschritten ist, desto schwieriger sind Rückbauten von Nestern rechtlich umsetzbar. Deshalb müssen Maßnahmen rechtzeitig vor möglichen Brutversuchen ergriffen werden. Gemeindeverwaltungen und die untere Naturschutzbehörde bieten hierzu beratende Unterstützung an.
Sollte es trotz allem zu einem ungewollten Nestbau mit Brut kommen, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Umsiedlung an einen unproblematischen Standort nach Ende der Brutsaison in Betracht kommen. Hierzu ist eine artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung der höheren Naturschutzbehörde nötig (Kontakt Regierung: Frau Müller Rebecca / E-Mail: Rebecca.Mueller@delete-me.reg-schw.bayern.de / Tel.: 0821/327 2224). Allerdings wird das Finden eines geeigneten Ersatzstandorts zunehmend schwieriger und muss mit den Naturschutzbehörden abgestimmt werden. Um hier bürgernah unterstützen zu können, ist man behördlicherseits derzeit dabei, vor allem für die Koloniestandorte ein Kümmerernetz aufzubauen.
Ihre Untere Naturschutzbehörde
Landratsamt Günzburg