Die verlängerte Winterregelung in der Günzburger Innenstadt endet am Dienstag
Ab Dienstag, 1. April, haben Fußgänger wieder Vorrang auf dem Günzburger Marktplatz und in den Altstadtgassen. Automatische Polleranlagen versperren den Fahrzeugen dann den Weg. „Die Freiluftgastronomie profitiert wesentlich von der Fußgängerzone und auch die Sicherheit für unsere vielen Besucher ist zu einem höheren Maß gegeben“, sagt Oberbürgermeister Gerhard Jauernig. „Die Fußgängerzone trägt zur Attraktivität unserer Innenstadt bei, was sowohl Bürger, Besucher, Gastronomen als auch Händler zugutekommt.“
Die Sommerregelung beginnt normalerweise immer im März und dauert bis Ende Oktober, nicht so in diesem Jahr. Die Stadt Günzburg verlängerte wie vor einigen Wochen bereits kommuniziert die Winterregelung, da im März verschiedene Bauarbeiten in der Innenstadt begannen. Die längere Öffnung des Marktplatzes für den Verkehr in diesem Jahr soll zur Entlastung der Verkehrssituation beitragen.
Der Marktplatz ist während der diesjährigen Sommerregelung bis Ende September von 6 bis 11 Uhr und zwischen 14 und 17 Uhr für Anwohner, Beschäftigte, Geschäftsinhaber, Hotelgäste sowie den Lieferverkehr geöffnet. Für alle anderen Fahrzeuge ist die Einfahrt in die Fußgängerzone zu jeder Uhrzeit verboten.
Ab dem Stadtturm und in der Fußgängerzone gilt für alle berechtigten motorisierten Fahrzeuge im verkehrsberuhigten Geschäftsbereich ein Tempolimit von 10 km/h. Die Abendstunden bleiben für den Verkehr gesperrt. In den Zeiten, in denen die Poller den Marktplatz als Fußgängerzone sichern, erreichen Anwohner sowie Berechtigte ihre Anwesen über die den Marktplatz flankierenden Straßen selbstverständlich trotzdem.
Wer unberechtigt ab dem 1. April durch die Fußgängerzone fährt, dem droht eine kostenpflichtige Verwarnung von mindestens 50 Euro. Verbotenes Parken in der Fußgängerzone wird mit einer Verwarnung in Höhe von mindestens 55 Euro belegt. Mitarbeiter der kommunalen Verkehrsüberwachung kontrollieren die Zufahrten auf dem Marktplatz und den umliegenden Gassen.