Zum Hauptinhalt springen
Suche öffnen
Menü öffnen

Förderung von PV-Kleinstanlagen

Solarstrom für alle

Jeder Beitrag ist willkommen! Strom selbst produzieren, dabei Geld sparen und einen Beitrag zum Klimaschutz leisten – ohne Nebenwirkungen und mit geringem Aufwand.

Die Umsetzung der Energiewende ist eine der größten Herausforderungen der heutigen Zeit. Der langjährige Prozess gelingt nur, wenn der Ausbau der regenerativen Energien und die Entwicklung effizienter Technologien weiter forciert werden.

Die Stadt Günzburg möchte die Energiewende in der Stadt weiter aktiv vorantreiben und jeder Bewohnerin und jedem Bewohner der Stadt die Möglichkeit bieten, Solarstrom selbst zu erzeugen und (in Eigenverbrauch) zu nutzen.

Förderung von PV-Kleinstanlagen

Aus diesem Grund fördert die Stadt Günzburg die Anschaffung von PV-Kleinstanlagen mit 100 Euro je Anlage!

Sonnenenergie auf kleinstem Raum

PV-Kleinstanlagen, auch PV-Balkonanlagen genannt, können nicht nur auf dem Dach, sondern auch am Balkon oder an der Fassade installiert werden. Selbst eine Aufstellung auf Dachterrassen, Flachdächern, in Gärten und auf Geräteschuppen ist möglich. Dadurch sind sie auch für Personen in Mietwohnungen geeignet!

Eine PV-Kleinstanlage kann aus bis zu zwei Modulen bestehen. Jedes Modul muss an eine eigene fest installierte Steckdose angeschlossen werden.

So einfach funktioniert es!

Für den Aufbau ist keine aufwendige Planung notwendig, denn die Module können direkt über eine fest installierte Steckdose an das hauseigene Stromnetz angeschlossen werden. Um den erzeugten Gleichstrom im Haushalt einsetzen zu können, wird lediglich ein Wechselrichter zwischengeschaltet, der den Gleichstrom in Wechselstrom umwandelt. Dieser erzeugte Strom wird direkt verbraucht. Der Strom der nicht im Haushalt verbraucht wird, wird automatisch in das öffentliche Stromnetz eingespeist.

Wie bei anderen Elektroinstallationen im Haushalt gilt, dass eine Prüfung durch Fachpersonal durchgeführt werden sollte.

Was muss beachtet werden?

Der bürokratische Aufwand bei PV-Balkonanlagen gering. Die Module müssen beim zuständigen Netzbetreiber angemeldet werden. In Günzburg ist dies das LEW-Verteilnetz; ein einfaches Anmeldeformular zum Download finden Sie auf deren Website: anmeldung_steckerfertige-erzeugungsanlage.pdf (lew-verteilnetz.de). Die Anlage sollte vor dem Anschluss angemeldet werden, so kann der Netzbetreiber überprüfen, ob ein geeigneter Stromzähler vorhanden ist und diesen gegebenenfalls austauschen..

Die Nutzung ist zulässig, wenn das Stromerzeugungsgerät mit dem DGS-Siegel gekennzeichnet und eine Schuko-Steckdose vorhanden ist. Es können auch spezielle Energiesteckdosen, sogenannte Wielandstecker, verwendet werden.

Innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme muss die Anlage (kostenfrei) im Marktstammdatenregister bei der Bundesnetzagentur angemeldet werden.

Bei Miete und Eigentümergemeinschaften ist es wichtig, die Zustimmung von Vermieter bzw. Eigentümerversammlung einzuholen.

Rechnet sich das?

Entscheidend für die Wirtschaftlichkeit ist eine gute Ausrichtung der Anlage sowie eine lange Nutzungsdauer). Durch vorhandene Geräte im Dauerbetrieb, wie Kühl- und Gefrierschrank, Telefon, Router, usw. wird der erzeugte Strom kontinuierlich durchschnittlich zu zwei Dritteln direkt genutzt.

Bei einer gut ausgerichteten, nicht verschatteten Anlage entspricht der Jahresertrag bei 300 Wp (Watt Peak) etwa 330 kWh. Bei einem Eigenverbrauch des selbst generierten Solarstroms von beispielsweise 300 kWh sinken die jährlichen Stromkosten um rund 100 Euro. Da die Lebensdauer einer PV-Kleinstanlage ca. 25-30 Jahre beträgt, kann so einiges eingespart werden.

Wo bekomme ich eine PV-Kleinstanlage?

Erwerben kann man solche Panels im Photovoltaik-Fachhandel vor Ort.
Eine Marktübersicht findet sich auf dem Portal für steckbare Solartechnik der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie (DGS), s. Link unten.

Auf was kommt es sonst noch an?

  • Unter energetischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten sollte das Solargerät in Richtung des unverschatteten Himmels blicken, am besten Richtung Süden mit einer Neigung zwischen 30° und 45°. Bei der ungünstigsten Ausrichtung (45° Nord) werden um 25 bis 30% weniger Stromkosten eingespart
  • Aus Unfallschutzgründen muss ein Modul, das an Balkon oder Fassade angebracht wird, aus Folie oder aus Sicherheitsglas sein.
  • Auch wenn die Montage einfach ist, empfiehlt sich die Montage durch ein Fachunternehmen.
  • Vor dem Einsatz einer PV-Kleinstanlage sollte eine Elektrofachkraft die Wohnungsinstallation prüfen und gegebenenfalls die Leitungsabsicherung von 16A auf 10 A reduzieren. Einschränkungen in der täglichen Nutzung ergeben sich dadurch in der Regel nicht.
  • Grundsätzlich darf nur eine Anlage (Modul) pro Sicherungskreis angeschlossen werden.

 

Weitere Informationen und Kontakt

Bei Fragen hilft das Klimaschutzmanagement der Stadt Günzburg gerne unter klima@rathaus.guenzburg.de oder Tel. 08221-903189 weiter.

Download_PDF_Flyer_Förderung_PV-Kleinstanlagen

Direkt zum Zuschussantrag

 

Weiterführende Informationen

DGS Infoportal zu steckbaren Solar-Geräten – Produktneutrale Informationen zu Stecker Solar Geräten (pvplug.de)

Stecker-Solar: Solarstrom vom Balkon direkt in die Steckdose | Verbraucherzentrale Bayern (verbraucherzentrale-bayern.de)

Anbieter fürs Balkonkraftwerk in der Übersicht - MachDeinenStrom.de

Anmeldung_steckerfertige-erzeugungsanlage.pdf (lew-verteilnetz.de)

Einspeiseanlage: Strom sicher einspeisen | LVN (lew-verteilnetz.de)

Registrierungsassistent | MaStR (marktstammdatenregister.de)

Registrierung als Anlagenbetreiber im Marktstammdatenregister – Ein Tutorial - YouTube

Registrierung als Anlagenbetreiber im Marktstammdatenregister – Ein Tutorial - YouTube

Die Stadt Günzburg übernimmt für den Inhalt und dessen Richtigkeit der Links keine Verantwortung

Was sind PV-Kleinstanlagen?

Die Stadt Günzburg die Anschaffung von PV-Kleinstanlagen mit 100 Euro je Anlage! Grafik: KIGG Augsburg

Die Stadt Günzburg die Anschaffung von PV-Kleinstanlagen mit 100 Euro je Anlage! Grafik: KIGG Augsburg

So erreichen Sie uns ... 

Stadtverwaltung Günzburg
Schloßplatz 1
89312 Günzburg

Telefon 08221 903-0
Telefax 08221 903-117
stadtverwaltung@delete-me.rathaus.guenzburg.de

Pressekontakt

Pressestelle@delete-me.rathaus.guenzburg.de

Öffnungszeiten 

BürgerServiceCenter
Mo. 8 bis 12 Uhr
Di. 8 bis 16 Uhr
Mi. 8 bis 12 Uhr
Do. 8 bis 18 Uhr
Fr. 7 bis 12 Uhr
Telefon 08221 903-333

Rathaus
Mo. - Mi. 8.30 bis 12 Uhr
Do. 8.30 bis 12 Uhr & 14 bis 17 Uhr
Fr. 8.30 bis 12 Uhr
 

Tourist-Information Günzburg-Leipheim

Sommer-Öffnungszeiten:

Ostern bis Anfang November
Mo. - Fr. 9 bis 18 Uhr
Sa., So. und Feiertag 9 bis 14 Uhr

Winter-Öffnungszeiten:

Anfang November bis Ostern
Mo. - Fr. 9 bis 14 Uhr

Telefon 08221 200444
info@delete-me.tourismus.guenzburg.de