Parkplätze in Günzburg
In der Günzburger Innenstadt befinden sich drei Parkhäuser sowie mehrere oberirdische Parkplätze. Hinweisschilder erklären die jeweilige Parkvorschrift.
Zwei Stunden Parken kosten 2,60 Euro auf den Parkplätzen und 0,80 Euro die erste halbe Stunde in den Parkhäusern (erste Stunde 1,50 Euro, jede weitere angefangene 30 Minuten 0,50 Euro).
Auf dem Shopping-Parkplatz kosten vier Stunden 3 Euro.
Am Parkplatz an der Ichenhauser Straße neben dem Arbeitsamt darf für 1,50 Euro am Tag und max. 12 Euro für zwei Wochen geparkt werden.
Eine Übersicht über die Parkmöglichkeiten inkl. der Ausstattung mit E-Ladesäulen, finden Sie hier: Download_PDF_Übersicht_Parkplätze
Eine Gebührenübersicht und Informationen für Dauerparker finden Sie bei den Stadtwerke Günzburg
Informationen zum Parkvorgang mit der easypark App: Parken mit EasyPark
Barrierefreie Parkplätze
- In der Tiefgarage "Altstadt" finden Menschen mit Behinderung in unmittelbarer Nähe zum Aufzug zwei barrierefreie Parkplätze. Die Parkplätze sind entsprechend ausgeschildert.
- Auch im Parkhaus "Am Stadtberg" steht ein barrierefreier Parkplatz ebenfalls in der Nähe eines behindertengerechten Aufzugs zur Verfügung.
In beiden Parkhäusern sind die Kassenautomaten abgesenkt worden, um auch für Rollstuhlfahrer erreichbar zu sein.
Parken mit E-Kennzeichen
Ab dem 1. April 2025 dürfen alle Fahrzeuge, die ein E-Auto-Kennzeichen haben, für eine Dauer von bis zu drei Stunden kostenlos auf öffentlichen Parkplätzen parken – das hat der bayerische Ministerrat im Dezember beschlossen. Die Maßnahme ist vorerst bis zum 31. Dezember 2026 befristet. Betroffene Fahrzeughalter müssen lediglich eine Parkscheibe mit eingestelltem Beginn der Parkdauer in der Windschutzscheibe des Autos hinterlegen, um drei Stunden lang kostenlos parken zu können.
Wichtig zu wissen:
Die geltende Höchstparkdauer darf durch die neue Verordnung auch nicht von Fahrzeugen mit einem E-Kennzeichen überschritten werden. Diese beträgt in der Günzburger Altstadt zwei Stunden. Spätestens mit Ablauf dieser zwei Stunden muss auch das E-Fahrzeug den belegten Parkplatz verlassen.
Im Übrigen gilt das maximal drei Stunden kostenfreie Parken für Fahrzeuge mit einem E-Kennzeichen in Günzburg nicht für die Tiefgarage Altstadt und das Parkhaus Stadtberg, da es sich hierbei um keine öffentlich gewidmeten Flächen handelt. Sowohl in der Tiefgarage Altstadt als auch im Parkhaus Stadtberg ist auch mit einem E-Kennzeichen der übliche Parktarif gemäß Aushang zu entrichten – dies gilt auch für die Zeit während eines möglichen Ladevorgangs.