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Gewerbegebiete

Die Große Kreisstadt weist derzeit sechs Gewerbegebiete aus:

  • 1: Baugebiet Nr. 2.1 und 2.2 “Östlich der Heidenheimer Straße”
  • 2. Baugebiet Nr. 13 “Südlich der Ulmer Straße"
  • 3: Baugebiet Nr. 30 und 54 “Gewerbegebiet Deffingen”
  • 4: Baugebiet Nr. 80 “ Deffingen Süd”
  • 5: Interkommunales Gewerbegebiet AREALpro
  • 6: Baugebiet 2.3 "Prinz-Eugen-Park"

1. Baugebiet Nr. 2.1 und 2.2 “Östlich der Heidenheimer Straße”

Die Gewerbegebiete liegen nördlich des Stadtgebietes im Donauried und sind sehr gut (ohne Ortsdurchfahrt) an die Bundesautobahn A 8 über die Staatsstraße 1168 und die B 16 neu angeschlossen.
Insgesamt umfasst das Gebiet ca. 90 ha, die größtenteils bereits mit Betrieben des produzierenden Gewerbes und Distribution bebaut sind.
Das Baugebiet Nr. 2.1 ist von produzierenden Betrieben im Lebensmittelbereich geprägt.  Neben mittelständischen Handwerksbetrieben sind überregional tätige Unternehmen ansässig, die weit über die Grenzen Günzburgs hinaus bekannt sind.

2. Baugebiet Nr. 13 “Südlich der Ulmer Straße"

Am westlichen Stadteingang von Günzburg gelegen, mit sehr guter Anbindung an das überörtliche Straßennetz liegt das überaus beliebte und vollständig bebaute Gewerbegebiet.
Geprägt ist das Gebiet durch gut angenommene Einzelhandelsbetriebe, durchsetzt mit kleinen Handwerksbetrieben.

3. Baugebiet Nr. 30 und 54 “Gewerbegebiet Deffingen”

Die Gewerbegebiete liegen südlich der A 8, hervorragend angeschlossen über die Bundesstraße B 16 an die Bundesautobahn A 8. Die Einstufung als Industriegebiet eröffnet ein breites Spektrum an Möglichkeiten. Hier bereits ansässig ist der Autohof Günzburg, sowie das Frachtpostzentrum der Deutschen Post AG und produzierendes Gewerbe. In räumlichem Zusammenhang liegt der “Gewerbepark Günzburg” (Baugebiet Nr. 30).

4. Baugebiet Nr. 80 “Deffingen Süd”

Insgesamt umfasst das Baugebiet Nr. 80 "Deffingen Süd" 18 ha Baugrundstücke im Gewerbegebiet und 8 ha Baugrundstücke im Sondergebiet
Strategisch hervorragend gelegen -direkt südlich der Autobahn A 8 neben der Bundesstraße B 16 und in unmittelbarer Nachbarschaft zum Freizeitpark LEGOLAND ist eine optimale Anbindung über die B 16 an die A 8 gegeben. Die Festsetzungen des Bebauungsplanes unterteilen sich in Flächen für Gewerbegebiet und Sondergebiet für nicht innenstadtrelevanten Handel. Die Gewerbeflächen befinden sich ausschließlich in privater Hand.

5. Interkommunales Gewerbegebiet AREALpro

Das interkommunale Gewerbegebiet entsteht auf Teilflächen des insgesamt ca. 256 ha großen Areals des ehemaligen Fliegerhorsts Leipheim.
Sukzessive werden ca. 90 ha Gewerbeflächen entwickelt. Neben dem Erwerb von Baugrundstücken ist auch die Weiternutzung von Bestandsgebäuden möglich. Die ehemalige Start- und Landebahn eröffnet besondere Möglichkeiten, große befestigte Flächen zu nutzen.
Gerne hilft Ihnen bei Interesse an den Gewerbeflächen Frau Hartz, Tel.: 08221/70725, E-Mail: hartz.reinhild@delete-me.leipheim.de weiter.

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