Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Die Stadt Günzburg hat eine Bekanntmachung über die frühzeitige (freiwillige) Unterrichtung in dem obengenannten Bebauungsplanverfahren erlassen. Diese Bekanntmachung wird ab sofort an der Bekanntmachungstafel im Rathaus (Schloßplatz 1, 89312 Günzburg) niedergelegt. Die genannte Tafel befindet sich in der Rathauspassage (Durchgang vom Schloßplatz zum „Am Durchlaß“). Die im Rathaus niedergelegte Originalausfertigung der Bekanntmachung hat folgenden Wortlaut:
Mit der Aufstellung verfolgt die Stadt Günzburg folgendes Planungsziel:
Errichtung von zeitgemäßen und zukunftweisenden Gebäuden für Pflege und Wohnen im Alter, in der die verschiedenen Funktionsbereiche sinnvoll, effizient und funktional organisiert sind, sowie den umliegenden Bestand aufgreifen und städtebaulich abrunden.
Auswirkungen der Planung sind:
Die Konversion einer bisher unbebauten Fläche in ein Seniorenzentrum bestehend aus einer stationären Pflege, einer Tagespflege, einem ambulanten Pflegedienst, einer Praxis für den Gesundheitsbereich, einer Heim- und Zentralverwaltung sowie ambulant betreuten Wohnungen und ambulant betreute Wohngemeinschaften.
Folgende, nach Einschätzung der Stadt wesentliche umweltbezogene Informationen liegen bereits vor:
Landratsamt Günzburg: Immissionsschutz, Natur- und Landschaftspflege, Bodenmanagement, Niederschlagswasser
Landratsamt Gesundheitsamt:Trinkwasser
Stadtwerke Günzburg: Entwässerung
Wasserwirtschaftsamt Donauwörth: Bodenschutz, Niederschlagswasser, Wasserrecht, Grundwasser
test 2 safe AG: Baugrundgutachten
Bekon Lärmschutz & Akustik GmbH: Schallgutachten
Zimmermann Ingenieurgesellschaft mbH: Entwässerungskonzept
Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 65 – 2.Änderung bestehend aus der Vorhabenbeschreibung, der Vorhabenplanung, dem textlichen Teil, der Planzeichnung und der Begründung, kann in der Zeit vom
07. April 2025 bis einschließlich 09. Mai 2025
online und zudem im Rathaus der Stadt Günzburg, Schloßplatz 1, an der Anschlagtafel des Stadtbauamtes zu den regulären Öffnungszeiten eingesehen werden. Die Tafel befindet sich neben dem Eingang zu den Zimmern Nr. 502/503 auf Ebene 5 des Rathauses. Ein barrierefreier Eingang befindet sich auf der Südseite des Schloßplatzes (Eingang Bürgerservicecenter).
Es wird darauf hingewiesen, dass
- Stellungnahmen elektronisch an stellungnahmen@delete-me.klingconsult.de übermittelt werden sollen; bei Bedarf können diese auch auf anderem Weg abgegeben werden;
- Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können;
- nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplanentwurf unberücksichtigt bleiben können.
Auskünfte werden gerne von den Sachbearbeitern des Stadtbauamtes, Zi. Nr. 506/507 erteilt.
Hinweis zur Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO):
Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit im o. g. Bauleitplanverfahren werden die eingegangenen Stellungnahmen und darin mitgeteilten personenbezogenen Daten ausschließlich für das Bauleitplanverfahren von der Stadt Günzburg erhoben, gespeichert und verarbeitet. Die persönlichen Daten werden benötigt, um die Betroffenheit beurteilen zu können. Sie werden so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für die Aufgabenerfüllung erforderlich ist. Die Daten können an den Vorhabenträger und seine mitarbeitenden Büros zur Auswertung der Stellungnahmen weitergegeben werden. Insoweit handelt es sich um eine erforderliche und somit rechtmäßige Verarbeitung aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung gem. Art. 6 Abs. 1 Satz 1 c) DSGVO.
Günzburg, den 02.04.2025
STADT GÜNZBURG
Gerhard Jauernig
Oberbürgermeister
PDF_BP65_Vorhaben-_und_Erschließungspläne
PDF_BP65_Vorhabenbeschreibung
PDF_BP65_Planzeichnung
PDF_BP65_Textliche_Festsetzungen
PDF_BP65_Begründung
PDF_Anlage1
PDF_Anlage2
PDF_Anlage3
PDF_Anlage4
PDF_Datenschutzrechtliche_Informationen